TEXT – HTML ZUM KOPIEREN/EINFÜGEN
Eine Liste von Namen ist noch kein Netzwerk.
Eine Liste von Organisationen auch nicht.
Erst wenn sich nachvollziehen lässt, wer wann welche Funktion in welcher Institution ausgeübt hat, beginnen einzelne Informationen miteinander zu sprechen.
Dann geschieht etwas Interessantes.
Ein Name taucht in einem Unternehmen auf.
Später in einem Verband.
Dann in einer Stiftung.
Vielleicht in einer öffentlichen Anhörung des Bundestages.
Oder im Lobbyregister.
Und irgendwann stellt sich eine neue Frage:
Ist das nur eine berufliche Station – oder verbindet diese Person mehrere Macht- und Einflussräume miteinander?
Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Methode von MACHTNETZWERKE DEUTSCHLAND.
EIN NAME IST ZUNÄCHST NUR EIN NAME
Die größte Gefahr bei jeder Netzwerkanalyse ist die vorschnelle Interpretation.
Dass eine Person in zwei Organisationen auftaucht, beweist zunächst nur eines:
Sie hatte nachweisbare Funktionen oder Beziehungen zu beiden Organisationen.
Das beweist keine Absprache.
Es beweist keine persönliche Nähe zu allen anderen Beteiligten.
Und es beweist erst recht nicht, dass eine politische oder wirtschaftliche Entscheidung von dieser Verbindung verursacht wurde.
Deshalb beginnt eine belastbare Recherche nicht mit einer Vermutung.
Sie beginnt mit Daten.
ERSTE REGEL: IDENTITÄT SICHERN
Bevor zwei Einträge miteinander verbunden werden, muss geklärt werden, ob es sich tatsächlich um dieselbe Person handelt.
Gleicher Vor- und Nachname genügt nicht immer.
Hilfreich sind zusätzliche Merkmale:
frühere Arbeitgeber,
Berufsbezeichnungen,
Orte,
Ausbildungsstationen,
Mandate,
Zeiträume
und institutionelle Biografien.
Erst wenn diese Angaben zusammenpassen, wird aus zwei Namensfunden eine belastbare Verbindung.
Diese scheinbar kleine Regel ist entscheidend.
Denn eine falsche Identifizierung kann eine ganze Netzwerkkarte verfälschen.
ZWEITE REGEL: DAS DATUM GEHÖRT ZUR VERBINDUNG
Eine Funktion ohne Zeitraum ist nur eine halbe Information.
Es macht einen Unterschied, ob zwei Personen gleichzeitig in derselben Organisation tätig waren oder zehn Jahre nacheinander.
Ebenso macht es einen Unterschied, ob jemand eine Funktion vor, während oder nach einem politischen Amt ausübte.
Darum gehört zu jeder Verbindung eine zeitliche Dimension:
Wann begann die Funktion?
Wann endete sie?
Gab es Überschneidungen?
Welche Station kam vorher?
Welche danach?
Erst dann wird aus einem Lebenslauf eine überprüfbare Sequenz.
ÖFFENTLICHE REGISTER MACHEN TEILE DES NETZWERKS SICHTBAR
Deutschland verfügt über mehrere öffentliche Quellen, in denen sich solche Verbindungen dokumentieren lassen.
Das gemeinsame Registerportal der Länder bietet Zugriff auf Daten aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregistern.
Dort können unter anderem aktuelle, chronologische und historische Registerinformationen sowie verschiedene eingereichte Dokumente abgerufen werden.
Das Unternehmensregister bündelt zusätzlich veröffentlichungspflichtige Unternehmensinformationen, Finanzberichte, Registerinformationen und weitere rechtlich relevante Unternehmensdaten.
Diese Quellen beantworten nicht jede Frage.
Aber sie ermöglichen etwas Entscheidendes:
Unternehmens- und Organfunktionen können anhand amtlicher oder gesetzlich vorgesehener Veröffentlichungen überprüft werden.
DAS LOBBYREGISTER: PERSONEN WERDEN SUCHBAR
Seit 2022 führt der Deutsche Bundestag ein öffentliches Lobbyregister für Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung.
Dort lassen sich nicht nur Organisationen durchsuchen.
Das Register besitzt auch eine Personensuche.
Gesucht werden kann unter anderem nach Interessenvertretern, vertretungsberechtigten Personen, Beschäftigten, betrauten Personen, Auftraggebern und Personen, die für konkrete Aufträge eingesetzt werden.
Seit der Reform des Lobbyregisterrechts müssen bei namentlich aufgeführten Personen außerdem Angaben dazu gemacht werden, ob aktuell oder innerhalb der vergangenen fünf Jahre ein Mandat, Amt oder eine Funktion in Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung bestanden hat.
Im Register wird dieser Bereich als „Drehtüreffekt“ sichtbar gemacht.
Damit lässt sich eine Frage, die früher mühsam aus vielen Einzelquellen rekonstruiert werden musste, heute teilweise direkt recherchieren:
Wer bewegt sich zwischen staatlichen Funktionen und organisierter Interessenvertretung?
AUCH ABGEORDNETE HINTERLASSEN ÖFFENTLICHE SPUREN
Mitglieder des Deutschen Bundestages unterliegen umfangreichen Anzeigepflichten.
Zu den veröffentlichungspflichtigen beziehungsweise anzuzeigenden Angaben gehören unter anderem bestimmte Tätigkeiten neben dem Mandat sowie Funktionen in Unternehmen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Auch bestimmte Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten fallen unter die gesetzlichen Transparenzregeln.
Die entsprechenden Angaben werden bei den Biografien der Abgeordneten veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert.
Für eine Netzwerkanalyse sind solche Angaben besonders wertvoll.
Nicht weil eine Nebentätigkeit automatisch problematisch wäre.
Sondern weil sie eine dokumentierbare institutionelle Verbindung zeigt.
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNGEN ZEIGEN, WER IN DEN BERATUNGSRAUM KOMMT
Auch die Ausschüsse des Bundestages liefern eine weitere Ebene der Karte.
Sie können öffentliche Anhörungen durchführen und Fachleute aus Wissenschaft und Praxis, Sachverständige sowie Interessenvertreter zu einem Beratungsthema einladen.
Bei zahlreichen Anhörungen werden schriftliche Stellungnahmen und später Wortprotokolle veröffentlicht.
Dadurch lässt sich nachvollziehen:
Wer wurde eingeladen?
Welche Organisation vertrat die Person?
Zu welchem Thema wurde sie gehört?
Welche anderen Personen saßen im selben Beratungsraum?
Auch hier gilt jedoch:
Eine Einladung beweist Zugang zum Verfahren – nicht die Übernahme einer Position.
DER ERSTE TREFFER IST SELTEN DER INTERESSANTESTE
Bei einer großen Recherche ist eine einzelne Funktion häufig nur der Anfang.
Interessant wird ein Name, wenn er wiederkehrt.
Zum Beispiel:
Unternehmen A.
Verband B.
Stiftung C.
Expertenkommission D.
Organisation E.
Das bedeutet noch nicht, dass diese Institutionen gemeinsam handeln.
Aber die betreffende Person besitzt nun eine besondere Eigenschaft:
Sie verbindet mehrere zuvor getrennt betrachtete Räume.
In der Netzwerkanalyse kann eine solche Person als Brücke oder Knotenpunkt betrachtet werden.
NICHT JEDE VERBINDUNG HAT DASSELBE GEWICHT
Auch zwischen dokumentierten Verbindungen bestehen große Unterschiede.
Eine einmalige Konferenzteilnahme ist etwas anderes als ein mehrjähriges Vorstandsmandat.
Eine Mitgliedschaft ist etwas anderes als eine Leitungsfunktion.
Eine frühere Tätigkeit ist etwas anderes als zwei gleichzeitig ausgeübte Funktionen.
Ein öffentliches Grußwort ist etwas anderes als eine formelle Bestellung in ein Gremium.
Deshalb darf eine Karte nicht einfach jede Verbindung gleich behandeln.
Sie muss unterscheiden:
Wie formal ist die Verbindung?
Wie lange bestand sie?
Welche Funktion war damit verbunden?
Bestand sie gleichzeitig mit einer anderen relevanten Funktion?
Und lässt sich die Angabe durch eine belastbare Quelle bestätigen?
WANN WIRD AUS EINER PERSON EIN „BRÜCKENKNOTEN“?
Stellen wir uns zwei getrennte Bereiche vor.
Auf der einen Seite ein Industriekonzern.
Auf der anderen Seite eine politische Stiftung.
Zunächst gibt es keine sichtbare Verbindung.
Dann erscheint eine Person, die in beiden Strukturen eine dokumentierte Funktion besitzt.
Die beiden Bereiche sind nun institutionell über diese Person verbunden.
Taucht dieselbe Person zusätzlich in einem Verband, einer Beratungskommission oder einer internationalen Organisation auf, wächst ihre Bedeutung für die Karte.
Aber Vorsicht:
Die Bedeutung für die Netzwerkkarte ist nicht automatisch gleichbedeutend mit persönlicher politischer Macht.
Sie zeigt zunächst, dass diese Person mehrere institutionelle Räume verbindet.
DIE INTERESSANTESTEN VERBINDUNGEN SIND OFT NICHT DIE BEKANNTESTEN NAMEN
Bei Macht denkt man schnell an Regierungschefs, Minister oder Vorstandsvorsitzende.
Doch eine Netzwerkkarte kann ein anderes Bild zeigen.
Manche sehr bekannten Personen befinden sich nur in wenigen relevanten Strukturen.
Andere, öffentlich weniger bekannte Personen tauchen dagegen an mehreren Schnittstellen auf.
Sie sitzen in Gremien.
Sie wechseln Institutionen.
Sie arbeiten in Verbänden.
Sie beraten.
Sie übernehmen Aufsichtsfunktionen.
Sie verbinden nationale und internationale Organisationen.
Gerade solche Namen können für eine Netzwerkanalyse wichtiger werden, als ihr Bekanntheitsgrad vermuten lässt.
DIE QUELLE ENTSCHEIDET ÜBER DIE STÄRKE DER LINIE
Nicht jede Information besitzt denselben Beweiswert.
Eine amtliche Registereintragung ist etwas anderes als ein unbestätigter Internetbeitrag.
Eine offizielle Biografie ist etwas anderes als eine Vermutung in sozialen Medien.
Ein veröffentlichter Geschäftsbericht ist etwas anderes als eine anonyme Behauptung.
Deshalb folgt MACHTNETZWERKE DEUTSCHLAND einem einfachen Prinzip:
Je wichtiger eine Verbindung für die Karte ist, desto stärker muss ihre dokumentarische Grundlage sein.
Im Idealfall lässt sich eine zentrale Verbindung durch mehr als eine voneinander unabhängige Quelle bestätigen.
EIN NETZWERK IST KEIN BEWEIS FÜR EINE VERSCHWÖRUNG
Das muss ausdrücklich gesagt werden.
Menschen bilden Netzwerke.
Unternehmen, Behörden, Verbände, Parteien, Stiftungen, Universitäten und internationale Organisationen funktionieren über Menschen.
Dass sich deren Wege kreuzen, ist zunächst normal.
Die Aufgabe einer seriösen Untersuchung besteht nicht darin, jede Verbindung verdächtig zu machen.
Sie besteht darin, sichtbar zu machen, welche Verbindungen tatsächlich existieren.
Ob daraus Einfluss auf eine konkrete Entscheidung entstand, ist eine zweite Frage.
Und diese zweite Frage verlangt zusätzliche Belege.
DER MOMENT, IN DEM DIE KARTE SICH VERÄNDERT
Eine große Netzwerkkarte wächst nicht gleichmäßig.
Oft werden über Stunden oder Tage nur einzelne Punkte ergänzt.
Dann erscheint plötzlich ein Name, der bisher getrennte Bereiche miteinander verbindet.
Eine neue institutionelle Station.
Ein zusätzliches Mandat.
Eine frühere Funktion.
Eine öffentlich dokumentierte Verbindung.
Und plötzlich gehören zwei zuvor getrennte Teile der Karte zu einem gemeinsamen Netzwerk.
Genau diese Momente machen die Recherche hinter MACHTNETZWERKE DEUTSCHLAND interessant.
DAS BUCH BEGINNT DORT, WO DIE EINZELNEN ARTIKEL AUFHÖREN
Auf dieser Website betrachten wir einzelne Mechanismen:
Frankfurt als Finanzzentrum.
Politische Stiftungen.
Eigentümerstrukturen.
Karrierewechsel.
Experten und Umfragen.
Jeder Bereich für sich erklärt einen Teil des Systems.
Doch die entscheidende Frage entsteht erst, wenn diese Bereiche übereinandergelegt werden:
Welche Namen tauchen in mehreren von ihnen auf?
Genau diese Gesamtkarte bleibt dem Buch vorbehalten.
Denn aus einzelnen Namen werden erst durch dokumentierte Verbindungen Strukturen.
Aus Strukturen werden Knotenpunkte.
Und aus Knotenpunkten entsteht das Netzwerk.
FOLLOW THE NETWORK.
MACHTNETZWERKE DEUTSCHLAND
Patrick Panteix
QUELLEN / SOURCES
Lobbyregister beim Deutschen Bundestag – Personensuche
Öffentliche Suche nach Personen, die im Lobbyregister unter anderem als Interessenvertreter, vertretungsberechtigte oder mit Interessenvertretung betraute Personen genannt werden.
Deutscher Bundestag – Personensuche im Lobbyregister
Lobbyregister beim Deutschen Bundestag – Angaben und Drehtüreffekt
Informationen zu den im Register verlangten Angaben, darunter frühere oder aktuelle Funktionen in Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung.
Deutscher Bundestag – Welche Angaben enthält das Lobbyregister?
Deutscher Bundestag – Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat
Informationen zu den Anzeigepflichten der Abgeordneten, darunter Funktionen in Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Stiftungen sowie bestimmte Beteiligungen und Nebentätigkeiten.
Deutscher Bundestag – Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat
Deutscher Bundestag – Öffentliche Anhörungen
Informationen zur Einladung von Sachverständigen, Fachleuten und Interessenvertretern in die Ausschüsse des Bundestages.
Deutscher Bundestag – Anhörung
Unternehmensregister
Zentrale Plattform für veröffentlichungspflichtige Unternehmensdaten, Finanzberichte, Registerinformationen und weitere rechtlich relevante Unternehmensinformationen.
Unternehmensregister – Suchmöglichkeiten und Daten
Gemeinsames Registerportal der Länder
Amtlicher Zugang zu Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregistern sowie zu aktuellen, chronologischen und historischen Registerinformationen.
Registerportal der Länder – Informationen


